Corona Virus Zertifikat zur Haftungsreduktion von chinesischem Amt ausgestellt

Viele Unternehmer stehen in aufrechten Vertragsbeziehungen mit Geschäftspartnern im Ausland und sind aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation – neben den zahllosen nationalen, unternehmensinternen Fragen betreffend zB Arbeitsrecht oder aber auch mit finanziellen Fragen zur Überbrückung der Krise – mit der Unterbrechungen von Lieferketten, und damit mit der Nicht-Erfüllung von vertraglich geschuldeten Pflichten konfrontiert.

Schlimmer noch als der Verzug des Schuldners selbst ist allerdings die daran anknüpfende Frage der Haftung für den aufgrund des Verzuges entstandenen Schaden. Vielverwendete Vertragsklauseln zitieren den Ausschluss der Haftung bei Fällen „höherer Gewalt“, doch ist im Streitfall der Weg bis zur rechtskräftigen Feststellung, dass es sich im konkreten Fall tatsächlich um einen solchen Fall der höheren Gewalt handelt, und die Schadensminimierungspflicht des Schuldners nicht verletzt wurde, oft aufgrund des Instanzenzuges bis zum OGH zeitlich lang und kostenintensiv.

Denn in Österreich können neben dem Schuldnerverzug, auch ein Gläubigerverzug, eine nachträgliche Unmöglichkeit der Leistung und / oder Wegfall der Geschäftsgrundlage neben und/oder parallel zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen vorliegen. Ein langer, und gerade in kritischen Situationen, nicht einfacher Weg.

Das chinesische CCPIT (China Council for the Promotion of International Trade) hat mit der erstmaligen Ausstellung von Höheren-Gewalt-Zertifikaten aufgrund des Corona Virus reagiert. Mit einem solchen Zertifikat wird dem antragstellenden Unternehmen (=Schuldner) binnen weniger Tage nach Prüfung der Sachlage durch CCPIT bestätigt, dass der Verzug des Schuldners bei der Leistungserbringung tatsächlich auf den Ausbruch der Corona Epidemie zurückzuführen ist. Mit Hilfe eines solchen Zertifikates kann der Schuldner von etwaigen Haftungen in Gerichtsverfahren für Schäden aufgrund Nicht-Erfüllung oder Teilerfüllung freigesprochen werden. CCPIT Zertifikate sind weltweit in über 200 Ländern anerkannt und werden in Gerichtsverfahren als „amtliches“ Beweismittel vorgelegt, um damit die Position des Schuldners zu erleichtern.

Ein vereinfachtes Prozedere, um negative Konsequenzen aufgrund der Corona Krise zeitnah zu verringern, welches naturgemäß mit anderen Risiken behaftet ist.

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Isabella Hödl

 

© RA Dr. Isabella Hödl, LL.M. 2020